ID-Nr. 11663 • Lesezeit des Content ca.: 3 Minuten, 31 Sekunden  und wurde 89 x angesehen
veröffentlicht am 17. April 2023 • gelistet in der Kategorie Gesundheit & Sport & Kosmetik

Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , ,

  • Immer mehr Anträge auf Anerkennung eines rechtlichen Impfschadens mit dem daraus folgenden Anspruch auf soziale Entschädigung nach dem Impfschutzgesetz werden in Deutschland abgelehnt.

    jetzt informierenDiese Erfahrung macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen.

    Deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), verzeichnet zunehmend Anfragen von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen, deren Anträge entsprechend angewiesen werden.

    Nach der Auffassung des Sozialberaters, der mittlerweile rund 6.500 Post-Vac-Patienten betreut hat, liegen die Gründe vor allem im Umstand des fehlenden Beleges auf eine bestehende Kausalität, also einen Zusammenhang zwischen eingetretener Symptomatik und der vorangegangenen Impfung.

    „Letztendlich müssen drei Prämissen erfüllt sein:
    Erstens muss eine Gesundheitsstörung eingetreten sein, die auch medizinisch entsprechend attestiert und nachgewiesen ist (Primärschaden).

    Zweitens braucht es eine fortdauernde wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Schädigung mit einer mindestens sechs monatigen Dauer (Sekundärschaden), der haftungsbegründend ist.

    Und drittens sollte eine plausible und nachvollziehbare Indizienkette vorliegen, wonach zwischen dem Gesundheitsschaden und der Verabreichung des Vakzins nach gesundem Menschenverstand und ohne ernsthaften Zweifel ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht.

    Erst durch diesen Nachweis ergibt sich ein haftungsauslösender Impfschaden gemäß Gesetz. Gerade dieser letzte Schritt gelingt im Anerkennungsverfahren zumeist nicht“, erläutert Dennis Riehle. Denn es müssten andere Gründe ausgeschlossen werden, welche die Gesundheitsstörungen auch nur teilweise mitverursacht haben könnten.

    Besonders bei vorerkrankten Personen ist solch eine Beweisführung nahezu unmöglich. Nach Meinung des Beraters, der selbst seit 2021 an einer fortbestehenden Impfkomplikation leidet, kommt sowohl dem behandelnden Facharzt, aber auch dem Patienten deshalb eine ganz besondere Verantwortung zu.

    „Beide müssen die aufgetretenen Impfreaktionen, von Fieber oder Schmerzen und Rötung an der Einstichstelle, sowie alle im Laufe der nachfolgenden Tage und Wochen eingetretenen Symptome dokumentieren. Der Mediziner muss daneben genau abwägen. Er muss prüfen, ob nach bestem Wissen und Gewissen in einer schlüssigen Argumentation ein Impfschaden als unmittelbare Folge der Vakzin-Gabe anzunehmen oder auszuschließen ist.

    Hierfür sollten auch entsprechende Befunde erhoben werden, beispielsweise Laborparameter, körperliche und psychische Inspektion, vor allem auch neurologisch, psychiatrisch, internistisch-immunologisch, sowie Auffälligkeiten in den technischen Untersuchungen.

    Zudem sollte er protokollieren, welche Funktionsstörungen eingetreten sind, die Auswirkung auf das soziale, berufliche und private Leben des Betroffenen haben. Hierbei kann der Patient beispielsweise mit einem Tagebuch helfen. Schlussendlich sollte auch geprüft werden, ob die Beschwerden durch Medikamente oder Wechselwirkungen ausgelöst wurden und ob Grunderkrankungen bestehen, die durch die Impfung möglicherweise verschlechtert wurden“, so Riehle.

    Insgesamt sei dies ein komplexer Prozess, der in den seltensten Fällen gerichtsfest gelingen könne. „Auch wenn ich es mir anders wünschen würde und dringend eine Veränderung des Entschädigungsrechts fordere, sind die Chancen auf einen positiven Bescheid derzeit äußerst gering“, meint der in Rechtsfragen zertifizierte Berater.


    Business Webhosting für Geschäftskunden

    Das bedeute aber nicht, dass der Impfschaden aus medizinischer Sicht in Frage steht. „Viel eher haben die Versorgungsämter nur zu prüfen, ob eine Impfschädigung gemäß des Impfschutzgesetzes vorliegt und damit eine Grundlage für Entschädigung gegeben ist.

    Auch ein negatives Schreiben vom Amt bedeutet nicht, dass eine Gesundheitsstörung ausgeschlossen ist. Vielmehr bescheinigt der Amtsarzt mit seiner Rückweisung nur, dass der Impfschaden nicht die Voraussetzungen der Paragrafen erfüllt und damit nicht entschädigt werden kann.

    Die Tatsache, dass jemand unter einem Post-Vac-Syndrom leidet und durchaus auch im Nachgang einer Impfung schwer erkrankt ist, wird niemandem abgesprochen. Das sollte dem Betroffenen immer bewusst sein“, stellt Dennis Riehle abschließend klar.

    Die kostenlose Beratung der Selbsthilfeinitiative ist überregional unter www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
    Herr Dennis Riehle
    Martin-Schleyer-Str. 27
    78465 Konstanz
    Deutschland

    fon ..: 07531/955401
    web ..: https://www.presse-riehle.de
    email : info@presse-riehle.de

    Das ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in der Pressearbeit, Kommunikation und im Marketing. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.

    Pressekontakt:

    Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen und Impfschäden
    Herr Dennis Riehle
    Martin-Schleyer-Str. 27
    78465 Konstanz

    fon ..: 07531/955401
    web ..: https://www.selbsthilfe-riehle.de
    email : info@selbsthilfe-riehle.de



    Anmerkungen von www.jetzt-informieren.online

    Behandlung des Post-Vac-Syndrom

    Das Post-Vac-Syndrom (PVS) bezieht sich auf das Gefühl von Müdigkeit, Schwäche und Unwohlsein, das einige Menschen nach einer Impfung empfinden können. Es ist wichtig zu betonen, dass das PVS kein schwerwiegendes medizinisches Problem darstellt und in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst verschwindet. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, die helfen können, die Symptome zu lindern:

    Ruhe: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich auszuruhen und Ihrem Körper die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen.

    Flüssigkeitszufuhr: Trinken Sie viel Wasser und andere Flüssigkeiten, um Ihren Körper mit Feuchtigkeit zu versorgen und die Entgiftung zu unterstützen.

    Schmerzlinderung: Bei Schmerzen oder Fieber können Schmerzmittel wie Paracetamol oder Ibuprofen helfen.

    Gesunde Ernährung: Essen Sie gesunde, nährstoffreiche Lebensmittel, um Ihren Körper mit den Nährstoffen zu versorgen, die er benötigt, um sich zu erholen.

    Sanfte Bewegung: Wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen, können sanfte Bewegungsübungen wie Yoga oder Spaziergänge an der frischen Luft dazu beitragen, die Symptome zu lindern.

    In der Regel dauern die Symptome des PVS nicht länger als einige Tage. Wenn Sie jedoch über einen längeren Zeitraum Symptome haben oder sich besorgt fühlen, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.



    Mein Name ist W. Mertinkat (wohne in Hamburg) und betreibe das Portal, auf dem Sie sich gerade informieren. Aufgrund einer schweren Erkrankung sitze ich im Rollstuhl und arbeite von zu Hause.

    Ich bin ein Teamplayer, mit einem analytischen Kopf und bin seit vielen Jahren im Bereich Content-Management aktiv. Berate Kunden*innen in Sachen Content und Online Marketing.

    Schreibe Blog-Beiträge incl. Keyword Recherche (Keyword-Analyse) (bei Bedarf auch in Englisch) oder pushe einzelne Beiträge mit dem Ziel durch verschiedene Maßnahmen den Bekanntheitsgrad der News zu erhöhen und arbeite erfolgsorientiert.

    Die Klickzahlen der einzelnen Beiträge bestätigen mir, dass ich meinen Job doch ganz gut mache. Diese finden Sie unterhalb der Überschrift (* angesehen).

    Nun meine Frage:
    Können Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir als Freelancer vorstellen?
    In Zeiten moderner Kommunikation (Mail) dürfte das doch KEIN Problem sein.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort. Meine Kontaktdaten

    Disclaimer:
    Dieser Content wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Webeitenbetreiber von jetzt-informieren.online distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Content Marketing ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Online Marketings.

    Es gibt viele Möglichkeiten, wie Unternehmen von einem erfolgreichen Content Marketing profitieren können.

    Auf jetzt-informieren.online finden Sie alle nötigen Informationen dazu. Der überzeugende Schreibstil und die ausführlichen Beiträge ermöglichen es Ihnen, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich inspirieren!
    Schauen Sie auf jetzt-informieren.online vorbei und entdecken Sie alles, was es zu Content Marketing zu wissen gibt.

    Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet: