ElektroG-Regelung seit 1. Juli • Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister

Seit 1. Juli 2023 haben elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Compliance ihrer Händler und Auftraggeber mit dem ElektroG. Sie müssen einer Prüfpflicht nachgehen. Wenn erforderliche Registrierungen beim Elektro-Altgeräte Register nicht nachgewiesen werden können, werden die entsprechenden Akteure gesperrt. Nicht registrierte Produkte dürfen nicht mehr ausgeliefert werden. Maßgeblich ist der Paragraf 6 „Registrierung“ des […]



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