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veröffentlicht am 31. März 2023 • gelistet in der Kategorie Rechtsanwälte - Steuerberater

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  • Wettbewerber-Patent für nichtig erklärt: Leipfinger-Bader darf eigene Lüftungssysteme weiter vertreiben.

    pressearbeit onlineAnfang 2020 stieg die Firmengruppe Leipfinger-Bader (Vatersdorf, Bayern) mit eigenen Produkten in die Geschäftsfelder „Dezentrale Lüftungsanlagen“ und „Rollladenkästen“ ein.

    Das gefiel einem früheren Lieferanten nicht, der daraufhin in die juristische Trickkiste griff.

    Mit Hilfe eines Stellvertreters wurde Leipfinger-Bader dabei eine Patentverletzung unterstellt. So sollte das Unternehmen dazu verpflichtet werden, seine Sonderprodukte nicht mehr zu verkaufen sowie Schadensersatz zu zahlen.

    Gegen das Patent erhob Leipfinger-Bader daraufhin Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht (BPatG, München), welches ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil fällte. Es erklärte das angeblich verletzte Patent im vollen Umfang für nichtig.

    „Wir haben diese Entscheidung erwartet. Sie sorgt für Rechtssicherheit am Markt“, erklärt Firmenchef Thomas Bader. Derweil kündigt sein Haus an, zur Fachmesse „BAU 2023“ im April eine neue, ökologisch optimierte Generation an Rollladenkästen vorstellen zu wollen.

    Die Wurzeln der Leipfinger-Bader Firmengruppe liegen bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in der industriellen Mauerziegel-Produktion. Seitdem hat sich das inhabergeführte Familienunternehmen mit Hauptsitz in Vatersdorf (Niederbayern) insbesondere als Hersteller massiver und umweltschonender Wandbaustoffe bundesweit einen Namen gemacht.

    Seit Anfang 2020 bietet Leipfinger-Bader auch eigene Produkte für die Geschäftsfelder „Dezentrale Lüftungsanlagen“ sowie „Rollladenkästen“ an.

    „Bis 2020 haben wir unseren Kunden entsprechende Produkte des Herstellers Beck+Heun aus Hessen verkauft, welcher jahrelang unser Lieferant war“, so Geschäftsführer Thomas Bader.

    Allerdings haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Schwachstellen beim Einsatz dieser Systeme auf der Baustelle gezeigt, die im Hause Leipfinger-Bader zu Kundenreklamationen führten.

    „Die Zusammenarbeit scheiterte an unserem Versuch, die Produkte gemeinsam weiterzuentwickeln und zu verbessern“, fügt Bader hinzu. Also entschied man sich letztlich, diese Schwächen selbst zu beheben und eigene Produkte auf den Markt zu bringen. „Der Verkauf unserer neuen Sonderprodukte, vor allem des LB-Lüftungssystems, verläuft seitdem sehr erfolgreich“, erklärt Thomas Batz, Vertriebschef bei Leipfinger-Bader.

    Wettbewerber reagieren mit juristischen Mitteln

    Das wird vom früheren Lieferanten Beck+Heun offenbar mit Argwohn betrachtet.
    „Es wurde von Beginn an versucht, den eintretenden Erfolg bei Leipfinger-Bader mit juristischen Mitteln zu verhindern – und zwar mit Hilfe einer Art ,inoffiziellen Stellvertreters’“, erläutert Clemens Gaißmaier, Syndikusanwalt bei Leipfinger-Bader.

    So berief sich ein Unternehmen aus Boppard (Rheinland-Pfalz) darauf, eine exklusive Lizenz an einem Patent zu besitzen, dessen Inhaber wiederum ein Mitarbeiter bei Beck+Heun ist. Lüftungsprodukte von Leipfinger-Bader würden dieses Patent verletzen, lautete der Vorwurf.

    Das Bopparder Unternehmen verlangte daher von Leipfinger-Bader ein Unterlassen des Vertriebes dieser Produkte, den Rückruf bereits ausgelieferter Ware sowie Schadensersatz. Dagegen wehrte sich die Firmengruppe. Insbesondere der Fortbestand des angeblich verletzten Patentes (Nr. DE102009045668) wurde von Anfang an in Frage gestellt.

    „Nach unmittelbar erfolgter Einschätzung unseres Patentanwalts Dr. Cletus von Pichler fehlte es dem Patent offenkundig an der erforderlichen Erfindungshöhe“, so Gaißmaier. Leipfinger-Bader reichte daher im September 2020 eine sogenannte Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht ein.

    Am 21. Juli 2022 kam es dann in München zur Verhandlung und noch vor Ort zu einem unmittelbaren, klaren Urteil: Dabei wurde das strittige Patent vom Bundespatentgericht in vollem Umfang für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist mittlerweile auch rechtskräftig (BPAtG, Az. 6 Ni 5/22).

    Somit darf Leipfinger-Bader seine Lüftungssysteme weiterhin uneingeschränkt am Markt anbieten. „Wir sehen dieses Urteil als juristischen Erfolg, den wir nie gesucht haben. Gerne hätten wir uns mit der Gegenseite gütlich geeinigt, aber unsere Versuche wurden stets abgewiesen“, erklärt Thomas Bader. Nun sei man zufrieden über die neu geschaffene Rechtssicherheit am Markt und werde den bundesweiten Vertrieb der Sonderprodukte weiter ausbauen.

    Neuentwicklung eines umweltfreundlichen Rollladenkastens


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    Und auch von technischer Seite meldet Leipfinger-Bader gute Neuigkeiten:

    „Während des Rechtsstreits haben wir nicht aufgehört, unsere Lüftungssysteme weiterzuentwickeln“, betont Bader. Ziel war es, eine möglichst umweltfreundliche und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Produkten zu schaffen.

    Herausgekommen ist dabei eine neu gedachte Generation an Rollladenkästen, die insbesondere in Hinblick auf ihre ökologische Produktion bundesweit Maßstäbe setzt – unter konsequentem Einsatz nachhaltiger Rohstoffe. Bei der Neuentwicklung handelt es sich um ein CO2-neutrales Produkt, das vom 17. bis 22. April auf der internationalen Fachmesse „BAU 2023“ in München (Stand 215, Halle A1) erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wird.

    Leipfinger-Bader wurde im Rechtstreit durch Patentanwalt Dr.-Ing. Cletus von Pichler (Kanzlei Samson&Samson, München) sowie Rechtsanwalt Dr. Frank-Erich Hufnagel (Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, München/Düsseldorf) beraten und vertreten.

    Dieser Text sowie printfähiges Bildmaterial sind auch online abrufbar unter: dako pr

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Firmengruppe Leipfinger-Bader GmbH
    Herr Thomas Bader
    Ziegeleistraße 15
    84172 Buch am Erlbach
    Deutschland

    fon ..: 0 87 62 – 73 30
    web ..: http://www.leipfinger-bader.de
    email : info@leipfinger-bader.de

    Über die Firmengruppe Leipfinger-Bader

    Die Firmengruppe Leipfinger-Bader sind das führende Familienunternehmen unter den Mauerziegel-Herstellern in Süddeutschland mit Sitz in Vatersdorf bei Landshut. Geführt wird es in fünfter Generation von Thomas Bader. In der Region steht das Unternehmen für sichere Arbeitsplätze, technische Kompetenz und hohe Qualität. Leipfinger-Bader baut auf diese Tradition – gleichermaßen aber auch auf die konsequente Weiterentwicklung seiner hochwärme- und schalldämmenden Wandbaustoffe.

    Neben dem Stammwerk in Vatersdorf unterhält das Unternehmen weitere Werke in Puttenhausen bei Mainburg und in Schönlind bei Amberg.

    Mit rund 200 Mitarbeitern zählt Leipfinger-Bader zu den leistungsstärksten Ziegelproduzenten bundesweit und fertigt jährlich Mauerziegel für etwa 6.000 Wohneinheiten. Die Mauerziegel werden aus natürlichen Rohstoffen – Ton, Lehm, Naturgestein und Wasser – hergestellt und sind daher ökologisch unbedenklich. Auch bei der Produktion legen die Ziegelwerke großen Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit. Stillgelegte Lehmgruben werden renaturiert und bieten so vielen Tierarten neuen Lebensraum.

    Pressekontakt:

    dako pr corporate communications
    Herr Darko Kosic
    Manforter Straße 133
    51373 Leverkusen

    fon ..: 0214-206910
    web ..: http://www.dako-pr.de
    email : d.kosic@dako-pr.de



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    Das Bundespatentgericht ist ein Gericht in Deutschland, das für die Entscheidung über Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig ist. Es ist das höchste Gericht für Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Marken- und Designstreitsachen.

    Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine Behörde, die unter anderem für die Prüfung und Registrierung von Patenten, Marken und Designs zuständig ist. Es ist die zentrale Anlaufstelle für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland und nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, darunter die Erteilung von Schutzrechten, die Veröffentlichung von Schutzschriften und die Durchführung von Recherchen.

    Das Bundespatentgericht und das DPMA arbeiten eng zusammen:
    Das DPMA prüft und registriert die Schutzrechte, während das Bundespatentgericht über Streitigkeiten in diesen Belangen entscheidet. Wenn beispielsweise eine Marke abgelehnt wird oder es Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Patents gibt, kann eine Partei vor das Bundespatentgericht ziehen, um eine Klärung der Rechtslage zu erreichen.

    Beide Institutionen spielen eine wichtige Rolle beim Schutz geistigen Eigentums in Deutschland und tragen dazu bei, Innovation und Kreativität zu fördern und zu schützen.


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