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veröffentlicht am 29. März 2020 • gelistet in der Kategorie Information - Informationen
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Eine Folge der Corona-Krise: Welche Auswirkungen hat das Kurzarbeitergeld auf die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer? Das DKbAV empfiehlt die Aussetzung der betrieblichen Altersversorgung.
Notleidende Unternehmen und Arbeitnehmer sind von Liquiditätsproblemen geplagt. Die Folge: nicht zwingend notwendige Ausgaben müssen warten.
Die betriebliche Altersversorgung ist wichtig. Nach unserer Auffassung sollte jedoch die sogenannte Entgeltumwandlung für die Zeit der Kurzarbeit in der Krise ausgesetzt werden. Aus gutem Grund: Die Entgeltumwandlung reduziert das Einkommen der Arbeitnehmer.
Viele Unternehmen sind derzeit gezwungen, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld ist das jeweilige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Durch die Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoeinkommens direkt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
Die Folge: Der Arbeitnehmer erhält durch die Entgeltumwandlung ein geringeres Nettoeinkommen. Beim Kurzarbeitergeld wird sodann die Differenz zwischen dem ursprünglichen Nettobetrag und dem durch die Kurzarbeit verringerten Nettobetrag ausgeglichen. Damit erhält der Arbeitnehmer also ein geringeres Kurzarbeitergeld, wenn er sein Nettoeinkommen durch die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung verringert hat.
Detlef Lülsdorf vom DKbAV in Köln rät den Unternehmerinnen und Unternehmern daher:
Bitte schlagen Sie Ihren Arbeitnehmern eine kurze Aussetzung der Entgeltumwandlung vor. Diese Maßnahme erhöht das Nettoeinkommen und damit auch das Kurzarbeitergeld. Derzeit ist es für viele Arbeitnehmer wichtiger, finanziell über die Runden zu kommen, als im Alter wenige Euro mehr an Betriebsrente zu erhalten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rendite der überwiegenden Betriebsrentenverträge ohnehin geringer ist, als Viele glauben.Die Mitglieder des DKbAV sind Experten für die betriebliche Altersversorgung. Das DKbAV-Netzwerk bietet themenübergreifende Beratungskompetenz in der betrieblichen Altersversorgung auf höchstem Niveau. Dies ist Grundlage für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit der verschiedenen hochspezialisierten Kanzleien.
Die Erfahrung auf den Gebieten der Pensionsmathematik oder in steuerlichen, versicherungs- bzw. betriebsrentenrechtlichen Fragestellungen vereint diese Netzwerkpartner.
Weiterführende Informationen zur der Genossenschaft des DKbAV finden Sie unterwww.dkbav.de
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email : dl@dkbav.deMein Name ist W. Mertinkat (wohne in Hamburg) und betreibe das Portal, auf dem Sie sich gerade informieren. Aufgrund einer schweren Erkrankung sitze ich im Rollstuhl und arbeite von zu Hause.
Ich bin ein Teamplayer, mit einem analytischen Kopf und bin seit vielen Jahren im Bereich Content-Management aktiv. Berate Kunden*innen in Sachen Content und Online Marketing.
Schreibe Blog-Beiträge incl. Keyword Recherche (Keyword-Analyse) (bei Bedarf auch in Englisch) oder pushe einzelne Beiträge mit dem Ziel durch verschiedene Maßnahmen den Bekanntheitsgrad der News zu erhöhen und arbeite erfolgsorientiert.
Die Klickzahlen der einzelnen Beiträge bestätigen mir, dass ich meinen Job doch ganz gut mache. Diese finden Sie unterhalb der Überschrift (* angesehen).
Nun meine Frage:
Können Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir als Freelancer vorstellen?
In Zeiten moderner Kommunikation (Mail) dürfte das doch KEIN Problem sein.
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Meine Kontaktdaten
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