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veröffentlicht am 24. Februar 2019 • gelistet in der Kategorie Information - Informationen

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  • BildDie Eckpunkte der neuen Verordnung

    Kommende Woche wird Verkehrsminister Scheuer die neue Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) unterschreiben. Die finale Fassung der eKFV liegt uns bereits vor.

    Nachdem die Verordnung (auch E Scooter Gesetz genannt) unterschrieben wurde, muss diese von der Europäischen Kommission und dem Bundesrat geprüft werden. Eine sogenannte Stillhaltefrist von 3 Monaten bei der EU gilt als unabdingbar.

    Die Freude auf Seiten der unermüdlichen Kämpfer für eine Verkehrsrevolution ist groß: „Ab jetzt ist die Verkehrsrevolution nicht mehr aufzuhalten. Die Arbeit ist aber noch nicht getan. Wir müssen die Verordnung nun mit Leben füllen und auf die Straße bringen. Fahrzeuge ohne Lenkstange müssen zudem in der angekündigten Ausnahmeregelung legalisert werden“, Jens Müller, EScooter.Blog.

    „Wenn ihr wüsstet, wie weitreichend diese Verordnung das Mobile Stadtbild von morgen beeinflussen wird. Ich kann es kaum erwarten“, Florian Walberg, Walberg Urban Electrics.

    Die wichtigsten Informationen im Liveticker: https://escooter.blog/2019/02/22/eilmeldung-die-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-tritt-in-kraft-finale-fassung-liegt-uns-vor/

    Die Eckpunkte der neuen Verordnung

    Die Führerscheinpflicht fällt weg – Wir haben die finale Fassung mit den letzten Entwürfen verglichen. Der größte Unterschied: Die Führerscheinpflicht fällt ganz weg. Das Mindestalter verringert sich auf das vollendete 12. Lebensjahr. Wer unter 15 Jahre alt ist, darf nur bauartbedingte E Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h pro Stunde fahren. Die Maximalgeschwindigkeit bei E Scootern liegt, wie bereits bekannt, ansonsten bei 20 km/h.

    Die Reaktion der E Scooter Sharing Anbieter

    Mit dem Wegfall der als lästig empfundenen Führerscheinpflicht wird eine größere Zielgruppe erreicht, vor allem im urbanen Bereich. Das erfreut die E Scooter Sharing Anbieter besonders:

    „Der Weg ist nun frei, die Mobilität auch in deutschen Städten nachhaltig zu verbessern. Darauf freuen wir uns“, kommentiert TIER Mobility CEO Lawrence Leuschner. Mit genau diesem Ziel ist das Unternehmen 2018 gestartet und begrüßt dementsprechend die neue Verordnung auf heimischem Boden. TIER Mobility ist ein 2018 in Berlin gegründeter Sharing-Anbieter für elektrische Tretroller.

    Das Unternehmen ist momentan in weltweit 12 Städten aktiv und wird 2019 den Betrieb in zahlreichen deutschen Städten aufnehmen. Das Unternehmen steht für eine nachhaltige, stressfreie und umweltfreundliche Fortbewegung in unseren Städten. „In unseren Gesprächen mit Verantwortlichen der deutschen Städte wird immer wieder klar, dass neue Mobilitätskonzepte dringend benötigt werden und der Dialog zwischen TIER und der Stadt besonders begrüßt wird“, sagt Philipp Haas, Vice President Expansion von TIER Mobility. Die Akzeptanz für Leihroller dürfte durch das Wegfallen der Führerscheinpflicht nochmal größer sein.

    Versicherungspflicht per Versicherungsaufkleber

    Im letzten Entwurf war von einem Versicherungskennzeichen in Form eines Schildes die Rede, dieses wird nun durch einen Versicherungsaufkleber ersetzt. E Scooter nutzen denselben Verkehrsraum wie Fahrräder. Sie sind auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen erlaubt. Sind keine vorhanden, darf die Straße genutzt werden.

    Weitere wichtige Stimmen zur finalen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

    „Der erste Schritt in die Richtung urbaner E-Mobilität in Deutschland ist damit gemacht“, Janik Lipke, Co-Founder von Moovi.

    „Electric Empire begrüßt es sehr, dass der neue Referentenentwurf nach nun fast 9 Monaten Wartezeit bekannt gemacht wurde. Des Weiteren, und das war so auch angekündigt, beschäftigt sich der Referentenentwurf nur mit E-Scootern. Nutzer von Elektroskateboards, One-/Monowheels und anderen Mobilitätslösungen ohne Lenkstange müssen weiter auf die noch ausstehende ‚Ausnahmeverordnung‘ warten“, Lars Zemke, Electric Empire.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Medienhaus Müller GmbH & Co. KG
    Herr Jens-Ulrich Müller
    Gernsstrasse 30
    30659 Hannover
    Deutschland

    fon ..: 0511 5457 1641
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