Änderungen 2023 kurz erklärt

Was ändert sich ab 2023? – das Wesentlichste Ertragsteuerbefreiung -rückwirkend ab 01.01.2022- für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen Anhebung der linearen AfA für erstellte Wohngebäude ab 2023 von 2,0% auf 3,0%. 5,0% Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen für vier Jahre Anhebung des Spitzensteuersatzes ab 62.810,00 EUR Steuererleichterungen für Eltern Verbesserte Homeoffice-Pauschale Neue Steuerspielregeln […]



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