Neuaufteilung der Maklerkosten bei Verkauf von Wohnungen und Häusern

Der Bundestag hat beschlossen, dass Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern künftig nur noch maximal 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohnes an den Käufer weitergeben dürfen. Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern dürfen künftig nur noch maximal 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohnes an den Käufer weitergeben. Das hat der Bundestag beschlossen. Durch diese bundesweit […]



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