Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision

Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen. Dazu hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen. Dieses besagt, dass Privatverkäufer künftig mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen müssen. Zur Aufteilung der Maklerprovision sind allerdings mehrere Varianten zulässig. Diese stellt Günther Gültling vor, […]



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