Infektionsschutzgesetz: Entschädigung für Quarantäne von nicht Geboosterten?

Jahrelang führte die Vorschrift des § 56 Infektionsschutzgesetz ein Schattendasein. Das Corona-Virus hat es geschafft, sie in das Interesse der anwaltlichen Tätigkeit zu rücken. Die Vorschrift ordnet an, dass jemand eine Geldentschädigung erhält, der nicht zur Arbeit gehen kann, weil er an dem Corona-Virus erkrankt ist. Ist derjenige Arbeitnehmer, tritt sein Arbeitgeber gemäß § 56 […]



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