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veröffentlicht am 24. Februar 2021 und ist gelistet in der Kategorie Information - Informationen

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  • jetzt informierenDGHS sieht zum Jahrestag des Suizidhilfe-Urteils des Bundesverfassungsgerichts großen Bedarf für eine Beratung am Lebensende.

    Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben zu verfügen und dafür auch Hilfe anzunehmen, sofern sie angeboten wird.

    Das bis dahin geltende Verbotsgesetz (§ 217 StGB) hatte es faktisch unmöglich gemacht, eine professionelle Hilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.

    „Dass nunmehr Menschen mit wohlüberlegtem andauernden Sterbewunsch in Deutschland ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht haben, eine professionelle Freitodbegleitung in Anspruch nehmen zu können, ist ein großartiger Erfolg“, sagt RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., anlässlich des ersten Jahrestages des Suizidhilfe-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 2527/16 u. a.).

    „Ich möchte heute allen Beschwerdeführern, seien es Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder betroffene Patienten, ausdrücklich danken, dass sie sich so beharrlich gegen eine Gesetzgebung gewehrt haben, die einseitig weltanschaulich und bevormundend das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen am Lebensende behindert hatte“, so Roßbruch.

    In den zurückliegenden zwölf Monaten habe es sich gezeigt, wie groß das Bedürfnis in der Bevölkerung ist, frei und ergebnisoffen über medizinische und soziale Fragen am Lebensende sprechen zu können. Mit den Angehörigen ist das mitunter schwer. Die Anfragen allein bei der DGHS, bei denen nach Hilfestellung zum Sterben abstrakt und konkret gebeten wird, seien seit dem Urteil stark gestiegen. DGHS-Präsident Roßbruch:

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    „Es sollte ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten geschaffen werden, das über bestehende palliativmedizinische Möglichkeiten aufklärt, aber auch die Vermittlung einer professionellen Freitodbegleitung nicht ausschließt.“

    Gefragt seien jetzt insbesondere Ärztinnen und Ärzte, deren mehrheitliche Verweigerungshaltung nicht akzeptabel sei. Ob, wie und wann der Bundestag eine neue gesetzliche Grundlage schafft, um das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Freiheitsrecht des Einzelnen mit den gebotenen Schutzmechanismen in Einklang zu bringen, ist eine Herausforderung, die mit Blick auf den Bundestagswahlkampf nicht übereilt angegangen werden sollte, meint Roßbruch.

    Als Patientenschutzorganisation mahnt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben an, dass der weitere Ausbau der palliativmedizinischen Angebote, die Fürsorge gegen Einsamkeit im Alter, aber auch der Zugang zur professionellen Suizidhilfe im Fokus von Ärzteschaft, der Politik und des gesellschaftlichen Diskurses stehen sollten.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
    Frau Claudia Wiedenmann M. A.
    Kronenstr. 4
    10177 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 0 30/2 12 22 33 70
    web ..: http://www.dghs.de
    email : presse@dghs.de

    Pressekontakt:

    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
    Frau Wega Wetzel M. A.
    Kronenstr. 4
    10117 Berlin

    fon ..: 0 30/21 22 23 37-22
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