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veröffentlicht am 13. Februar 2021 • gelistet in der Kategorie Rechtsanwälte - Steuerberater

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  • jetzt informierenDas neue Jahr bringt auch in puncto Verkehrsregeln einiges an Neuem. Diese Regelungen, die in der Schweiz 2021 in Kraft getreten sind, möchten wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen.

    REISSVERSCHLUSSPRINZIP
    Wenn Fahrstreifen enden – beispielsweise, wenn aus drei Fahrstreifen zwei werden, ist die Anwendung des Reissverschlusssystems zwingend vorgeschrieben. Man fährt dabei mit seinem Fahrzeug bis zum Abbau des Fahrstreifens und fädelt dann auf die weiterführende Spur ein.

    Die anderen Fahrer müssen dann vom abgebauten Fahrstreifen kommende Fahrzeuge einschwenken lassen. Einschwenkende Fahrzeuge dürfen hierbei jedoch keine Lücke erzwingen. Dieses Prinzip, das übrigens auch bei Autobahneinfahrten gilt, dient dazu, den Verkehr flüssiger zu machen.

    RETTUNGSGASSE
    Bei Kolonnenverkehr und bei Staus muss in der Mitte der Fahrbahn eine Rettungsgasse gebildet werden, damit Fahrzeugen, die mit Blaulicht unterwegs sind, der Einsatz erleichtert wird. Bei zweispurigen Strassen muss die Rettungsgasse zwischen beiden Spuren gebildet werden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen.

    Achtung: die Rettungsgasse muss auch dann gebildet werden, wenn keine Einsatzfahrzeuge zu sehen und kein Martinshorn zu hören ist. Zudem sollten Sie beachten, dass der Pannenstreifen beim Bilden der Rettungsgasse nicht benutzt werden darf.

    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie übrigens in unserem Artikel „Verhalten im Stau und Bilden einer Rettungsgasse“.

    RECHTSVORBEIFAHREN
    Hat sich auf einer Autobahn auf dem linken Fahrstreifen – oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren Streifen- eine Kolonne gebildet, darf rechts vorbeigefahren werden. Rechts überholen bleibt hingegen weiterhin verboten.

    100km/h HÖCHSTGESCHWINDIGEIT FÜR FAHRZEUGE MIT LEICHTEN ANHÄNGERN
    Durfte ein Personenwagen mit einem Anhänger bzw. Wohnwagen mit bis zu 3,5 Tonnen Gewicht bisher nur 80 km/h fahren, gilt nun auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Zu beachten ist hierbei, dass das Zugfahrzeug sowie der Anhänger und die Reifen für diese Geschwindigkeit ausgelegt sein müssen.

    RECHTSABBIEGEN BEI ROT FÜR FAHRRAD UND MOFAFAHRER
    Auch für den Verkehr abseits der Autobahnen gibt es einige Neuerungen. An roten Ampeln dürfen Mofa- und Velofahrer bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Vorausgesetzt, dass dies mit einer gelben Tafel mit einem Velo und einem Pfeil gekennzeichnet ist. Fussgänger haben in dieser Situation weiterhin den Vortritt.

    FAHRRADSTRASSEN
    In Tempo-30-Zonen können Fahrradstrassen eingerichtet werden. Fahrzeuge auf diesen Strassen haben gegenüber dem einmündenden Verkehr Vortritt, der sonst geltende Rechtsvortritt wird hier also aufgehoben. Auf den einmündenden Strassen befinden sich in diesem Fall „Stopp“- oder „Kein Vortritt“-Schilder.

    NEUES SYMBOHL FÜR PARKFELDER
    Parkfelder, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen, können grün eingefärbt und mit dem Symbol „Ladestation“ versehen werden.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Walter Systems ag
    Herr Beat Walter
    Morgenstrasse 129
    3018 Bern
    Schweiz

    fon ..: +41319984171
    web ..: http://www.e-university.ch
    email : info2@e-university.ch

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