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veröffentlicht am 19. März 2023 und ist gelistet in der Kategorie Ratgeber & Bildung
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Die Klagen betreffen Flugverspätungen, -ausfälle oder -annullierungen.
Viele Fluggäste haben das Recht, eine Entschädigung zu verlangen, wenn ihr Flug verspätet ist, ganz ausfällt oder annulliert wird. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grund für die Verspätung, der Flugstrecke und der Fluggesellschaft.
In der Europäischen Union (EU) gibt es beispielsweise die EU-Verordnung 261/2004, die Fluggäste bei Flugverspätungen, -ausfällen und -annullierungen schützt. Demnach haben Fluggäste unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 Euro.
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Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Ausnahmen von dieser Regelung gelten, wie beispielsweise bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder Streiks. In diesen Fällen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
Wenn Sie denken, dass Sie eine Entschädigung verdienen, empfiehlt es sich, die Angelegenheit mit der Fluggesellschaft zu besprechen oder einen Anwalt zu kontaktieren, der Sie bei Ihren Rechten und Ansprüchen unterstützt.
Ich möchte dazu auf einen Beitrag auf Web.de verweisen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bettina Mertinkat
Cottaweg 45b
22117 HamburgEmail: hhwerbung@web.de
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